Der AfT-Vorstand lenkt, koordiniert und setzt die Aufgaben des AfT um.
Der Vorsitzende des AfT leitet den AfT-Vorstand.
Die gewählten Mitglieder des AfT-Vorstands werden in der AfT-Obleuteversammlung von den Obleuten der Arbeitsgruppen und den Vorsitzenden der Fachgesellschaften für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Dem AfT-Vorstand gehören an: